Das ABC der
Fachbegriffe.

Fachbegriffe
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Apostille

A

Die Apostille ist eine erleichterte Form der Überbeglaubigung im internationalen Urkundenverkehr und gilt in den Ländern, die dem entsprechenden Haager Übereinkommen beigetreten sind. Sie bestätigt die Echtheit der Unterschrift auf der Urkunde, die Eigenschaft, in welcher der Unterzeichner gehandelt hat und, sofern vorhanden, die Echtheit von Siegeln und Stempeln auf der Urkunde.

Beglaubigte Übersetzung

B

Bei einer beglaubigten Übersetzung bestätigen öffentlich bestellte und/oder vereidigte Übersetzer, dass die Übersetzung richtig und vollständig ist und dass sie ausdrücklich auf Unsicherheiten bei der Übersetzung hingewiesen haben. Die Übersetzung wird somit zu einer Urkunde. Die Beglaubigung besteht aus dem Beglaubigungsvermerk des Übersetzers, dem Stempel und der Unterschrift. In der Regel wird eine beglaubigte Übersetzung nach Vorlage der Originalurkunde erstellt. Wenn nur eine Kopie vorgelegen hat, so wird der Übersetzer dies im Beglaubigungsvermerk notieren.

CAT Tool

C

CAT steht für computer aided translation, rechnergestütztes Übersetzen. CAT Tools unterteilen den zu übersetzenden Text in einzelne Segmente. Die Übersetzung und der Ausgangstext jedes Segments bildet zusammen eine Übersetzungseinheit (TU translation unit). Diese werden in einer Datenbank (TM; Translation Memory) gespeichert und stehen für zukünftige Übersetzungen zur Verfügung. Das CAT Tool identifiziert Segmente, die bereits übersetzten Segmenten ähneln und erleichtert somit den Übersetzungsprozess sowie die Wahrung der Konsistenz. In der Regel verfügen CAT Tools auch über Funktionen zur Verwaltung der entsprechenden Terminologie.

DIN-Norm

D

Die deutsche DIN 2345 für „Übersetzungsaufträge“ wurde 2006 durch die DIN EN 15038 für „Übersetzungsdienstleistungen“ ersetzt. Diese liegt in 29 Ländern vor. Die neue Norm konzentriert sich mehr auf den Übersetzungsprozess als die eigentliche Übersetzung. Eine zentrale Forderung der Norm ist die Einhaltung des 4-Augen-Prinzips, d.h. dass jede Übersetzung durch einen geeigneten Korrekturleser überprüft wird, bei welchem es sich nicht um den Übersetzer des Textes handelt.

Dolmetschen

D

Dolmetschen ist die Übertragung des gesprochenen Worts von einer Sprache in eine andere.

Dolmetschkabine

D

Eine schalldichte Kabine für Dolmetscher, die alle Hintergrundgeräusche mit Ausnahme des Redners ausblendet. Außerdem vermeidet sie, dass andere Zuhörer oder der Redner durch den Dolmetscher gestört werden. Sie enthält ein Mikrophon für den Dolmetscher, dessen Worte auf Kopfhörer übertragen werden. In der Regel stehen dem Dolmetscher Monitore auf seinem Arbeitsplatz zur Verfügung, um die Redner besser verfolgen zu können.

Flüsteranlagen

F

(Auch Personenführungs-Anlagen) Sie sind tragbar, funktionieren drahtlos und bestehen aus einem Mikrophon (Sender) für den Dolmetscher und Kopfhörern (Empfänger) für die Zuhörer. Mit ihnen kann der Dolmetscher Führungen auf Firmengeländen, Messen etc. simultan übertragen, während der eigentliche Redner spricht. So können einige Teilnehmer dem Vortrag im Original lauschen, während andere der Übersetzung folgen.

Flüsterdolmetschen

F

Wird auch als Chuchotage bezeichnet. Der Dolmetscher flüstert einer Person die Verdolmetschung ins Ohr oder bedient sich einer so genannten Flüsteranlage, wenn für mehrere Personen zu dolmetschen ist.

Konsekutiv

K

Bedeutet „nacheinander“. Es spricht erst ein Redner in seiner Sprache und der Dolmetscher wiederholt anschließend in einer anderen Sprache. Diese Methode wird z.B. bei Tischreden verwendet. Hierbei ist zu bedenken, dass sich die Redezeit verdoppelt.

Konsistenz

K

Konsistenz betrifft die Einheitlichkeit von Texten und bezieht sich zum einen auf die Terminologie, d.h. dass derselbe Gegenstand oder Begriff immer mit demselben Begriff in der Zielsprache benannt wird. Zum zweiten bezieht es sich auch auf ganze Sätze oder Phrasen, die immer gleich übersetzt werden sollten, um die Lesbarkeit zu verbessern. Wichtig ist die Konsistenz auch über verschiedene Dokumente hinweg, die ein und dasselbe Thema behandeln (z.B. verschiedene Schriftsätze zu einer Sache). Es ist unabdingbar, dass ein und derselbe juristische Gedanke in allen Schriftsätzen gleich übersetzt wird, weil die Sache sonst nicht mehr nachvollziehbar ist.

Korretor / 4-Augen-Prinzip

K

Bezeichnet einen Prozess, bei dem die Übersetzung durch einen entsprechend qualifizierten Korrektor überprüft wird, bei dem es sich nicht um den ursprünglichen Übersetzer handelt. Das 4-Augen-Prinzip erhöht die Qualität des Übersetzungsprodukts ungemein und sollte unbedingt eingehalten werden. Im Idealfall ist der Korrektor Muttersprachler der Ausgangssprache, während der Übersetzer Muttersprachler der Zielsprache ist.

Legalisation

L

Die Legalisation ist ein Verfahren, bei dem die diplomatische oder konsularische Vertretung des Staates, in dem eine Urkunde verwendet werden soll, die Echtheit der Unterschrift, die Eigenschaft in welcher der Unterzeichner die Urkunde ausgestellt hat, sowie die Echtheit des Stempels oder Siegels auf der Urkunde überbeglaubigt, nachdem diese vorher durch eine Behörde des ausstellenden Landes bestätigt wurde. Durch die Legalisation erhält die Urkunde im Bestimmungsland die gleiche Beweiskraft wie im Ausstellungsland. Sie erfolgt durch die Anbringung eines Vermerks auf der Urkunde. In den Beitrittsländern des Haager Übereinkommens ist das Verfahren durch die Anbringung einer Apostille erleichtert.

Normzeile

N

55 Anschläge inklusive Leerzeichen. In Deutschland gängige Abrechnungsbasis für Übersetzungen. Man kann die Normzeilen in der Ausgangssprache oder in der Zielsprache zählen.

Personenführungs-Anlagen

P

Auch Flüsteranlagen genannt – sie sind tragbar, funktionieren drahtlos und bestehen aus einem Mikrophon (Sender) für den Dolmetscher und Kopfhörern (Empfänger) für die Zuhörer. Mit ihnen kann der Dolmetscher Führungen auf Firmengeländen, Messen etc. simultan übertragen, während der eigentliche Redner spricht. So können einige Teilnehmer dem Vortrag im Original lauschen, und andere über Kopfhörer der Verdolmetschung.

Simultan

S

Bedeutet „zeitgleich“. Der Dolmetscher überträgt während er gleichzeitig dem weiteren Vortrag lauscht, entweder durch den Einsatz von so genannter Dolmetschtechnik oder durch Flüstern ins Ohr. Diese Dolmetschmethode wird insbesondere bei Konferenzen verwendet.

Terminologie

T

Terminologie bezeichnet die Fachausdrücke eines Fachgebiets, einer Branche oder eines Kunden. Die Wahrung, einheitliche Verwendung und Verwaltung der Terminologie eines Kunden ist ein entscheidendes Qualitätsmerkmal für Übersetzungen.

Translat

T

Das Produkt der Translation (Sprachübertragung). Der vorliegende Text oder die Verdolmetschung (die nur vorliegt, wenn sie aufgezeichnet wurde).

Translation

T

Der Prozess der Übertragung von einer Sprache in eine andere, unabhängig davon ob es sich um das gesprochene Wort (Verdolmetschung) oder das geschriebene Wort handelt (Übersetzung). Auch Sprachmittlung oder Sprachübertragung.

Translation Memory

T

Bei einem Translation Memory handelt es sich um eine Datenbank bereits vollendeter Übersetzungen, welche beim rechnergestützten Übersetzen zur Anwendung kommen. Die Datenbank eines CAT Tools schlägt dem Übersetzer bei einem bestimmten Grad der Übereinstimmung in der Datenbank hinterlegte Formulierungen vor, welche dieser verwenden kann wenn er möchte. TMs sind eine große Hilfe bei der Wahrung der Konsistenz innerhalb aller Übersetzungen für einen Kunden.

Vereidigt

V

Allgemein vereidigte Dolmetscher und Übersetzer haben vor der zuständigen Behörde oder dem zuständigen Gericht des jeweiligen Bundeslandes einen Eid geleistet, dass sie ihre Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer für die jeweilige Sprache treu und gewissenhaft ausüben und ausdrücklich darauf hinweisen werden, wenn sie sich der Richtigkeit der Übertragung nicht sicher sind. Vereidigt werden nur Dolmetscher und Übersetzer, die die entsprechende Sachkunde nachgewiesen haben. Sie sind berechtigt, beglaubigte Übersetzungen auszustellen und müssen beim Einsatz vor Gericht oder bei einem Notar aufgrund der allgemein gültigen Vereidigung nicht mehr gesondert vereidigt werden.

Verhandlungsdolmetschen

V

Bei einer Verhandlung wird zumeist konsekutiv gedolmetscht. Oft dolmetscht der Dolmetscher in zwei Sprachen. Wenn nur eine Person der allgemeinen Sprache nicht mächtig ist, so kann bei einer Verhandlung auch für diese Person geflüstert werden.

Öffentlich bestellt

O

Die öffentliche Bestellung und allgemeine Vereidigung hat den Zweck Gerichten, Behörden und der Öffentlichkeit besonders sachkundige und persönlich geeignete Sachverständige zur Verfügung zu stellen, deren Aussagen besonders glaubhaft sind. Dolmetscher und Übersetzer gelten als Sachverständige und erhalten die öffentliche Bestellung oder allgemeine Vereidigung nur, wenn sie besondere Sachkunde nachgewiesen haben. Dies ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Die öffentliche Bestellung und Vereidigung berechtigt zum Führen eines Stempels und zur Ausfertigung beglaubigter Übersetzungen.

Überbeglaubigung

U

Um eine in Deutschland ausgestellte Urkunde im Ausland verwenden zu können, ist mitunter eine Überbeglaubigung erforderlich. Dabei handelt es sich um einen zusätzlichen Beglaubigungsvermerk, der sich auf die Unterschrift bezieht. Dies kann, je nach Erfordernis der Institution bei der die Urkunde vorgelegt werden soll, entweder die Unterschrift auf der Urkunde sein oder die Unterschrift des Übersetzers, der die beglaubigte Übersetzung angefertigt hat. Eine Überbeglaubigung kann entweder in Form der Apostille (bei Bestimmungsländern, die dem Haager Übereinkommen beigetreten sind) oder als Legalisation erfolgen. Mit der empfangenden Behörde ist im Vorfeld abzustimmen, welche Form der Überbeglaubigung benötigt wird.

Übersetzen

U

Übersetzung ist die Übertragung des geschriebenen Worts von einer Sprache in eine andere.

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