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16

May

2024

Wie übersetzt man Schriftform bzw. Textform?

Kennen Sie das auch, dass „in Textform“ als „in text form“ ins Englische übersetzt wird?

Es mag auf den ersten Blick schlüssig erscheinen, aber ist es wirklich korrekt?

Und wir gehen noch weiter und fragen uns, ob „in writing“ wirklich die beste Übersetzung für „Schriftform“ ist?

Man liest in englischen Übersetzungen deutscher Vertragstexte häufig den Begriff „text form“. Das ist natürlich eine naheliegende Lösung, aber kann die Leserschaft des Zieltextes eigentlich irgendetwas mit diesem Begriff anfangen? Oder gar verstehen, dass es sich hierbei um eine Abgrenzung zur Schriftform handelt? Diese Abgrenzung ist wichtig, weil die Textform sich lediglich auf die Verschriftlichung bezieht, die Schriftform aber zusätzlich eine Unterschrift erfordert. Die Textform ist im BGB geregelt, erfordert keine eigenhändige Unterschrift, sondern lediglich eine Erklärung in lesbarer Form auf einem dauerhaften Datenträger, in der die Person des Erklärenden genannt ist.

Dies deckt sich (bis auf die Audio- und Videokomponente) mit der englischen Definition von „in writing“ in Black‘s Law Dictionary.

Writing: any intentional recording of words that may be viewed or heard with or without mechanical aids. This includes hard-copy documents, electronic documents on computer media, audio and video tapes,e-mails, and any other media on which words can be recorded.

Unser Vorschlag ist daher, das deutsche „in Textform“ als „in writing“ zu übersetzen.

Nun mag der Fachübersetzer einwerfen, dass „in writing“ üblicherweise als Übersetzung für die „Schriftform“ verwendet wird. Unserer Ansicht nach ist dies aber nicht korrekt. Laut BGB beinhaltet die gesetzlich geregelte Schriftform, dass die Urkunde von dem Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder mittels notariell beglaubigten Handzeichens unterzeichnet wird. E-Mail und Fax erfüllen dieses Erfordernis in der Regel nicht. Daher beinhalten unsere Übersetzungen von „Schriftform“ neben „in writing“ immer auch das Element der Unterschrift (signed, signature, o.ä.).

Unser Vorschlag ist, das deutsche „in Schriftform“ als „in writing and signed“ oder, je nach Kontext und Satzstruktur, z.B. auch als „executed deed“ oder „signed document“, etc. zu übersetzen.

Die Formulierung „in text form“ hingegen hat unserer Meinung nach in einer englischen Übersetzung von rechtlichen Texten nichts zu suchen.

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