Talking Legal § 1
Übersetzungen haben ihre Tücken, keine Frage. Gerade im Bereich Legal geht es jenseits stilistischer Feinheiten oft um inhaltliche Fragen, die hoher sprachlicher Präzision bedürfen – sowohl in der Ausgangs- als auch in der Zielsprache. Und Ungenauigkeiten können manchmal regelrecht sinnentstellend sein.
Ein Beispiel? Im Deutschen werden die Begriffe „Garantie“ und „Gewährleistung“ oft synonym benutzt, obwohl der eine in der Regel eine freiwillige Selbstverpflichtung und der andere eine sogenannte gesetzliche Sachmängelhaftung bezeichnet. Auch im Englischen wird „guarantee“ umgangssprachlich unscharf sowohl im Garantie- als auch im Gewährleistungssinne verwendet. Den deutschen Begriffen „Garantie“ und „Gewährleistung“ stehen im Englischen die Begriffe „guaranty“ bzw. „guarantee“ und „warranty“ gegenüber. Nun wäre es allerdings viel zu simpel, „Garantie“ mit „guaranty/guarantee“ und „Gewährleistung“ mit „warranty“ zu übersetzen, zumal im letzten Fall auch noch zwischen „express warranty“ und „implied warranty“ differenziert wird. Mit „implied warranty“ bewegen wir uns eher im Begriffsfeld der Gewährleistung und mit „express warranty“ im Begriffsfeld der Garantie. Die „guaranty“ wiederum verweist in den spezielleren Bereich der Bürgschaft oder Bankgarantie.
Und welches englische Wort übersetzt das jeweilige deutsche nun am treffendsten? Das zeigt erst der genaue prüfende Blick auf den Kontext. Exakt an dieser Stelle können versierte Fachübersetzer und -übersetzerinnen übrigens ihre Stärken gegenüber der maschinellen Konkurrenz ausspielen.
Es muss ja nicht gleich vor Gericht enden, wenn jemand einen Vertrag unterzeichnet, der unpräzise übersetzt wurde. Trotzdem können terminologische Unschärfen erhebliche Unannehmlichkeiten heraufbeschwören, für beide Vertragsparteien. Eine sorgfältige Human-Übersetzung kann das verhindern– garantiert!